
Berufsbild Mentaltraining
Gerade das Mentaltraining – und das ganz unabhängig von der Frage, ob dieses in Einzel-, Zweier- oder Gruppensitzungen durchgeführt wird – entzieht sich dem Anwendungsbereich der Gewerbeordnung und
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Gerade das Mentaltraining – und das ganz unabhängig von der Frage, ob dieses in Einzel-, Zweier- oder Gruppensitzungen durchgeführt wird – entzieht sich dem Anwendungsbereich der Gewerbeordnung und
Artikel in "Die Presse", 30.03.2019
„Sehr geehrte Damen und Herren,
Bundesministerium schafft Rechtsklarheit im freien Bereich des Ernährungstrainings: