OÖ - Bildungskonto des Landes OÖ
Mit dem Bildungskonto wird die berufsorientierte Weiterbildung und Umschulung (ausgenommen Umschulungen i.S.d. AMS) zur Arbeitsplatzsicherung gefördert. Das Bildungskonto des Landes deckt 30 % (in Ausnahmefällen 60 %) der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2200 Euro (30%) bzw. 2700 (60%) für fast alle Personenkreise ab. Der Förderantrag kann erst nach Kursabschluss gestellt werden.
Weitere Informationen
Wien - WAFF
Beim WAFF (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds) gibt es mehrere Fördervarianten. Gemeinsame Voraussetzung ist immer ein Wohnsitz in Wien. Welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen, klären Sie bitte direkt mit den WAFF-Beraterinnen ab.
Weitere Informationen
NÖ - Bildungsförderung
Das Land NÖ leistet an Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten. Eine Voraussetzung ist, dass die Bildungsmaßnahme der berufsspezifischen Weiterbildung dienen muss.
Weitere Informationen
Salzburg – Bildungsscheck
Ziel dieser Förderaktion ist die Verbesserung der beruflichen Qualifizierung von Salzburger Arbeitnehmern zur Absicherung der Beschäftigungsfähigkeit in gegenwärtigen und künftigen Tätigkeitsfeldern. Mit dem Salzburger Bildungsscheck werden berufsorientierte Weiterbildungen oder Ausbildungen gefördert, in welchen Qualifikationen vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufsleben angewendet werden können oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.
Weitere Informationen
Steiermark - Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung
Der „Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung“ (GraFo) ist ein Angebot für berufstätige Grazerinnen und Grazer im Alter zwischen 18 und 64 Jahren mit niedrigem Haushaltseinkommen. Das Referat Arbeit und Beschäftigung des Sozialamts fördert Kurse, Weiterbildungen sowie Umschulungen mit Fokus auf berufliche Weiterentwicklung. Förderung bis zu 3.000 Euro pro Person möglich.
Weitere Informationen
Burgenland - Qualifikationsförderungszuschuss
Der Qualifikationsförderungszuschuss dient der Weiterbildung im derzeitigen Beruf aber auch Personen, die ihren Beruf wechseln möchten. Förderbar sind Bildungsmaßnahmen, die dazu geeignet sind, die Arbeitssituation zu verbessern und die nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Förderstellen fallen (AMS, WIBAG,…) fallen.
Weitere Informationen
Tirol – Bildungsgeld-update
Diplomlehrgänge werden mit 30 % der Kurskosten gefördert, reglementierte Ausbildungen (LSB und Massage) mit 30 % für eine 80%ige Anwesenheit und 20 % für eine positive Abschlussprüfung – also in Summe 50 % der Kurskosten. Der maximale Förderbetrag beträgt für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2024 € 3.500,00 pro Person und kann bei Einhaltung der sonstigen Fördervoraussetzungen auf einmal oder in Teilen beantragt und gewährt werden.
Weitere Informationen
Vorarlberg – Bildungszuschüsse
Es gibt in Vorarlberg verschiedene Fördermöglichkeiten. Sie unterscheiden sich nach Ausbildungsart und förderbarer Personenkreis. Die Anträge können frühestens nach Beginn der Ausbildung gestellt werden, die finanzielle Unterstützung wird nach Ausbildungsende ausbezahlt.
Weitere Informationen
Kärnten – Bildungsförderung für Arbeitnehmer
Die Bildungsförderung dient zur finanziellen Unterstützung von ArbeitnehmerInnen, freien Dienstnehmern und WiedereinsteigerInnen, die sich beruflich bei einem vom Land Kärnten anerkannten Bildungsträger weiterbilden. Eine nachhaltige berufliche Nutzung ist Voraussetzung. Der Antrag kann frühestens mit Beginn der Ausbildung gestellt werden.
Weitere Informationen