Häufige Fragen zu Ausbildungen an der Vitalakademie

Du interessierst dich für eine Ausbildung an der Vitalakademie? Hier findest du kompakte Antworten zu Auswahl, Abschluss, Anerkennung, Ablauf, Kosten, Förderungen und beruflichen Möglichkeiten.

Da Voraussetzungen und rechtliche Rahmenbedingungen je nach Ausbildung unterschiedlich sein können, sind die Angaben auf der jeweiligen Lehrgangsseite maßgeblich.

 

AUSBILDUNG UND AUSWAHL

Welche Ausbildung passt zu mir?

Das hängt von deinen Interessen, beruflichen Zielen und zeitlichen Möglichkeiten ab. Unsere Bildungsberatung unterstützt dich unverbindlich bei der Auswahl von Ausbildungsform, Fachbereich und Umfang. Eine verbindliche Eignungs-, Berufs- oder Rechtsberatung kann sie jedoch nicht ersetzen.

Welche Voraussetzungen und Vorkenntnisse brauche ich?

Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Ausbildung. Für viele Diplomausbildungen gelten ein Mindestalter von 18 Jahren sowie eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung. Fachliche Vorkenntnisse sind bei vielen Lehrgängen nicht erforderlich.

Aufbaulehrgänge und gesetzlich geregelte Ausbildungen können Vorqualifikationen oder zusätzliche Nachweise voraussetzen. Die konkreten Anforderungen findest du auf der jeweiligen Lehrgangsseite.

Gibt es ein Höchstalter?

Bei vielen Diplomausbildungen gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Ein allgemeines Höchstalter ist in der Regel nicht vorgesehen. Abweichende Altersgrenzen oder besondere Voraussetzungen findest du beim jeweiligen Lehrgang.

Was zeichnet die Vitalakademie aus?

Die Vitalakademie bietet seit 1999 praxisorientierte Aus- und Weiterbildungen in den Bereichen Gesundheit, Bewegung, Ernährung, Mentaltraining, Soziales, Pädagogik, Massage, Wellness und medizinische Verwaltung an.

Je nach Lehrgang stehen berufsbegleitende Präsenzformate sowie orts- und zeitunabhängige Fernstudien zur Verfügung. Die Ausbildungen verbinden fachliche Grundlagen mit hohem Praxisbezug und anwendungsorientierter Wissensvermittlung.

Nach Angaben der Vitalakademie haben bereits mehr als 60.000 Absolventinnen und Absolventen eine Ausbildung abgeschlossen.

ANERKENNUNG, ABSCHLUSS UND QUALITÄT

Ist die Vitalakademie staatlich anerkannt?

Die Vitalakademie ist eine private Erwachsenenbildungseinrichtung und seit 2013 Ö-Cert-Qualitätsanbieter. Ö-Cert bestätigt die Erfüllung österreichweit anerkannter Qualitätsstandards in der Erwachsenenbildung.

Weitere Zertifizierungen und Auszeichnungen findest du im Bereich „Zertifizierungen und Auszeichnungen“.

Qualitätssiegel und Zertifizierungen bestätigen bestimmte Qualitätsstandards, begründen jedoch nicht automatisch eine staatliche Berufsberechtigung oder die Anerkennung eines bestimmten Abschlusses.

Ist ein Diplom staatlich oder akademisch anerkannt?

Das hängt von der jeweiligen Ausbildung ab. Bei freien Aus- und Weiterbildungen ist das Diplom in der Regel ein privatrechtlicher Abschluss. Es handelt sich weder um einen akademischen Grad noch grundsätzlich um einen staatlichen Berufsabschluss.

Bezeichnungen wie „Diplomtrainer/in“ sind daher nicht mit einem Bachelor- oder Masterabschluss gleichzusetzen und verleihen nicht automatisch eine gesetzliche Berufsberechtigung.

Für gesetzlich geregelte Ausbildungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorgaben. Abschlussart und allfällige Berechtigungen sind beim jeweiligen Lehrgang angegeben.

Wird mein Abschluss in Deutschland oder der Schweiz anerkannt?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine Anerkennung oder Anrechnung kann von Arbeitgebern, Verbänden, Bildungsanbietern und den gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes abhängen.

Bei reglementierten Berufen entscheidet in der Regel die zuständige Behörde. Wenn du deinen Abschluss im Ausland beruflich nutzen möchtest, solltest du die Anerkennung möglichst vor der Buchung bei der zuständigen Stelle klären.

BERUFSBILD UND RECHTLICHE MÖGLICHKEITEN

Was darf ich nach der Ausbildung beruflich machen?

Das richtet sich nach dem konkreten Lehrgang, deinen Vorqualifikationen und den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Ob und in welchem Umfang du bestimmte Leistungen selbstständig oder angestellt anbieten darfst, hängt insbesondere von der konkreten Tätigkeit und deiner bestehenden Berufsberechtigung ab.

Kann ich mich selbstständig machen?

Je nach Tätigkeit kann eine selbstständige Berufsausübung möglich sein. Entscheidend ist die konkret angebotene Leistung und nicht allein der Ausbildungstitel.

Erforderlich können beispielsweise eine Gewerbeberechtigung, ein Befähigungsnachweis oder eine andere gesetzliche Berufsberechtigung sein.

Bei Unsicherheit empfehlen wir, das geplante Angebot vor Tätigkeitsbeginn mit der WKO, der Gewerbebehörde oder einer fachkundigen Rechtsberatung abzuklären.

Welche Tätigkeiten sind ohne entsprechende Berufsberechtigung nicht erlaubt?

Die Ausbildung allein berechtigt nicht automatisch zur Ausübung medizinischer, therapeutischer, diätologischer, sportwissenschaftlicher, ernährungswissenschaftlicher oder psychosozialer Tätigkeiten, sofern dafür gesetzlich geregelte Qualifikationen oder Berufsberechtigungen erforderlich sind.

Sie ersetzt weder eine gesetzlich geregelte Berufsausbildung noch ein entsprechendes Studium oder eine sonstige gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation.

Bei der jeweiligen Ausbildung wird zusätzlich auf die geltenden bezeichnungs- und berufsrechtlichen Rahmenbedingungen hingewiesen.

Wenn du bereits über eine entsprechende Berufsberechtigung verfügst, kannst du die erworbenen Zusatzkompetenzen grundsätzlich innerhalb des Umfangs dieser Berechtigung einsetzen.

Darf ich mit kranken Personen arbeiten?

Diagnose, Behandlung und Therapie von Krankheiten sind grundsätzlich gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen vorbehalten.

Ob und in welcher Form du mit kranken Personen arbeiten darfst, hängt von deiner bestehenden Berufsberechtigung und der konkret ausgeübten Tätigkeit ab. Eine freie Trainerausbildung allein begründet keine medizinische oder therapeutische Behandlungsbefugnis.

Was bedeutet „Ausbildung auf A-Lizenz-Niveau“?

Die Bezeichnungen A-, B- und C-Lizenz werden vor allem in der deutschen Fitness- und Gesundheitsbranche verwendet. Es gibt dafür jedoch keinen einheitlichen staatlichen Lehrplan und keine zentrale Vergabestelle.

Bei der Vitalakademie beschreibt „auf A-Lizenz-Niveau“ den vorgesehenen Ausbildungsumfang, die fachliche Tiefe und den Praxisbezug. Es handelt sich nicht um die Lizenz eines bestimmten Verbandes und daraus entsteht keine automatische staatliche Berufszulassung oder Gewerbeberechtigung.

Auf A-Lizenz-Niveau werden insbesondere angeboten:

  • Diplom Fitness- und Gesundheitstrainer/in
  • Diplom Ernährungstrainer/in
  • Professional Fitness- und Ernährungstrainer/in

Die kombinierte Ausbildung verbindet Kompetenzen aus Training, Bewegung und Ernährung.

Die Ausbildung ersetzt keine gesetzlich geregelte Berufsausbildung, kein entsprechendes Studium und keine vorgeschriebene Berufsberechtigung.

Darf ich Ernährungsberatung anbieten?

Die individuelle Ernährungsberatung ist in Österreich rechtlich geregelt. Eine freie Ernährungstrainerausbildung berechtigt daher nicht automatisch zu Tätigkeiten, die entsprechend berechtigten Berufsgruppen vorbehalten sind.

Allgemeine Wissensvermittlung, Vorträge und allgemeine Informationen können im rechtlich zulässigen Rahmen möglich sein. Davon zu unterscheiden ist eine individuelle Beratung, für die eine gesetzliche Berufsberechtigung erforderlich sein kann.

Wenn du bereits über eine entsprechende Berufsberechtigung verfügst, kannst du die erworbenen Zusatzkompetenzen innerhalb dieser Befugnisse einsetzen.

Was darf ich als Mentaltrainer/in anbieten?

Mentaltraining kann je nach Ausgestaltung allgemeine Wissensvermittlung sowie Übungen und Trainings zur Stärkung mentaler Fähigkeiten umfassen.

Individuelle psychosoziale Beratung, die Behandlung psychischer Erkrankungen und Psychotherapie sind davon abzugrenzen und können gesetzlich geregelten Berufsgruppen vorbehalten sein.

Entscheidend sind Inhalt, Ziel, Zielgruppe und tatsächliche Durchführung der angebotenen Leistung.

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