Förderungen

Förderungen von Bund und Ländern

Aus- und Weiterbildungen stehen hoch im Kurs und werden teilweise finanziell unterstützt. Die für die jeweilige Situation passende Förderung ist allerdings nicht immer leicht zu finden. Diese beiden allgemeinen Datenbanken bieten eine gute Abfragemöglichkeit, welche Förderungen für Sie in Frage kommen:

Darüber hinaus stehen Förderung und andere Maßnahmen durch unterschiedliche Stellen zur Verfügung bereit. Links finden Sie einen thematisch gegliederten Überblick, den wir für Sie zusammengestellt haben.

Für weitere Informationen stehen natürlich auch unsere Bildungsberater/innen an den Standorten zur Verfügung!

Bildungskarenz

Die Bildungskarenz eröffnet Arbeitnehmer-/innen die Möglichkeit, sich zwischen 2 und 12 Monaten von der Arbeit freistellen zu lassen und sich der Aus- und Weiterbildung zu widmen - ohne dafür das Arbeitsverhältnis aufzulösen.
Während dieser Zeit erhält der/die Arbeitnehmer/in vom AMS Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Ein Zuverdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 518,44 Euro (2024) während der Bildungskarenz ist gestattet. Für die Ausbildungskosten gibt es keine finanzielle Unterstützung.

Voraussetzungen für die Bildungskarenz

  • Ein mindestens sechs Monate dauerndes ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber über der Geringfügigkeitsgrenze.
  • Einverständnis zwischen Arbeitnehmer/-in und Arbeitgeber/-in.
  • Der/die Arbeitnehmer/-in muss die Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld erfüllen.
  • Teilnahme an einer oder mehreren Bildungsmaßnahmen im Ausmaß von mind. 20 Wochenstunden (16 Stunden für Personen mit Kindern bis zum 7. Lebensjahr).

Vorgehensweise Antragstellung

  • Abklärung mit dem/der Arbeitgeber/-in
  • Abklärung mit dem AMS
  • Schriftlicher Nachweis über 20 bzw. 16 Wochenstunden von der Vitalakademie
  • Antragstellung beim AMS

Die meisten unserer Ausbildungen sind für sich alleine, aber jedenfalls in Kombination mit anderen Ausbildungen für die Bildungskarenz geeignet. In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen gerne Ihre individuellen Wünsche ab.

Weitere Informationen

Bildungsteilzeit

Die Bildungsteilzeit eröffnet Arbeitnehmer/innen die Möglichkeit, die Arbeit zwischen 4 und 24 Monaten zu reduzieren und sich so der Aus- und Weiterbildung zu widmen - ohne dafür das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Die Reduktion kann zwischen 25 % und 50 % des aktuellen Arbeitsumfanges betragen.

Während dieser Zeit erhält der/die Arbeitnehmer/in vom Arbeitsmarktservice Bildungsteilzeitgeld in Höhe von 91 Cent pro reduzierter Arbeitsstunde pro Tag (z.B.: Sie reduzieren von 40 auf 30 Stunden pro Woche und bekommen daher 10 x 0,91 x 30 (wenn Juni) = 273 Euro). 

Voraussetzungen für Bildungsteilzeit

  • Ein mindestens sechs Monate dauerndes ununterbrochenes Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber über der Geringfügigkeitsgrenze.
  • Einverständnis zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in.
  • Der/die Arbeitnehmer/in muss die Anspruchsvoraussetzungen auf Arbeitslosengeld erfüllen.
  • Teilnahme an einer oder mehreren Bildungsmaßnahmen im Gesamtausmaß von 10 Wochenstunden.

Vorgehensweise Antragstellung

  • Abklärung mit dem/der Arbeitgeber/in
  • Abklärung mit dem AMS
  • Schriftlicher Nachweis über 10 Wochenstunden von der Vitalakademie
  • Antragstellung beim AMS

Die meisten unserer Ausbildungen sind für die Bildungsteilzeit geeignet. In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen gerne Ihre individuellen Wünsche ab. 

Weitere Informationen 

Förderung durch das AMS

In früheren Jahren förderte das AMS oft individuelle Aus- und Weiterbildung. Die Finanzierung einer Ausbildung in der Erwachsenenbildung durch das Arbeitsmarkservice ist in der Zwischenzeit jedoch eher die Ausnahme, als die Regel. Arbeitssuchende Personen sollten dennoch mit Ihrem zuständigen AMS-Betreuer über eine mögliche Förderung der Kurskosten sprechen. Grundlegende Voraussetzung ist jedoch immer die positive Einschätzung auf arbeitsmarktbezogene Verwertbarkeit der Aus- oder Weitebildung. 

AMS Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Das AMS fördert mit dieser Beihilfe die Kosten für Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren ArbeitnehmerInnen. Diese Förderung können Arbeitgeber (nicht Arbeitnehmer!) erhalten. Neben bildungsrelevanten Kriterien muss die Ausbildung mind. 24 Kursstunden umfassen. 50 % der Kurskosten werden rückerstattet.

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AMS-Unternehmensgründerprogramm

Mit dem Unternehmensgründungsprogramm unterstützt das Arbeitsmarktservice arbeitslose Personen bei der Neugründung existenzfähiger Betriebe und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Wird dieses Gründungsprogramm in Anspruch genommen, werden auch etwaige Ausbildungskosten vom AMS getragen. 

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Förderung der Personalentwicklung

Das Arbeitsmarktservice unterstützt Sie bei der Weiterentwicklung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit Qualifizierungen für Beschäftigte unterstützt Sie das Arbeitsmarktservice bei der Personalentwicklung in Ihrem Unternehmen.

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Förderungen einzelner Bundesländer

OÖ - Bildungskonto des Landes OÖ

Mit dem Bildungskonto wird die berufsorientierte Weiterbildung und Umschulung (ausgenommen Umschulungen i.S.d. AMS) zur Arbeitsplatzsicherung gefördert. Das Bildungskonto des Landes deckt 30 % (in Ausnahmefällen 60 %) der Kurskosten bis zur maximalen Gesamtförderhöhe von 2200 Euro (30%) bzw. 2700 (60%) für fast alle Personenkreise ab. Der Förderantrag kann erst nach Kursabschluss gestellt werden.

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Wien - WAFF

Beim WAFF (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds) gibt es mehrere Fördervarianten. Gemeinsame Voraussetzung ist immer ein Wohnsitz in Wien. Welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen, klären Sie bitte direkt mit den WAFF-Beraterinnen ab.

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- Bildungsförderung

Das Land NÖ leistet an Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten. Eine Voraussetzung ist, dass die Bildungsmaßnahme der berufsspezifischen Weiterbildung dienen muss.

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Salzburg – Bildungsscheck

Ziel dieser Förderaktion ist die Verbesserung der beruflichen Qualifizierung von Salzburger Arbeitnehmern zur Absicherung der Beschäftigungsfähigkeit in gegenwärtigen und künftigen Tätigkeitsfeldern. Mit dem Salzburger Bildungsscheck werden berufsorientierte Weiterbildungen oder Ausbildungen gefördert, in welchen Qualifikationen vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufsleben angewendet werden können oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.

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Steiermark - Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung

Der „Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung“ (GraFo) ist ein Angebot für berufstätige Grazerinnen und Grazer im Alter zwischen 18 und 64 Jahren mit niedrigem Haushaltseinkommen. Das Referat Arbeit und Beschäftigung des Sozialamts fördert Kurse, Weiterbildungen sowie Umschulungen mit Fokus auf berufliche Weiterentwicklung. Förderung bis zu 2.500 Euro pro Person möglich.

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Burgenland - Qualifikationsförderungszuschuss

Der Qualifikationsförderungszuschuss dient der Weiterbildung im derzeitigen Beruf aber auch Personen, die ihren Beruf wechseln möchten. Förderbar sind Bildungsmaßnahmen, die dazu geeignet sind, die Arbeitssituation zu verbessern und die nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Förderstellen fallen (AMS, WIBAG,…) fallen.

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Tirol – Bildungsgeld-update

Diplomlehrgänge werden mit 30 % der Kurskosten gefördert, reglementierte Ausbildungen (LSB und Massage) mit 30 % für eine 80%ige Anwesenheit und 20 % für eine positive Abschlussprüfung – also in Summe 50 % der Kurskosten. Der maximale Förderbetrag beträgt für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2024 € 3.500,00 pro Person und kann bei Einhaltung der sonstigen Fördervoraussetzungen auf einmal oder in Teilen beantragt und gewährt werden.

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Vorarlberg – Bildungszuschüsse

Es gibt in Vorarlberg verschiedene Fördermöglichkeiten. Sie unterscheiden sich nach Ausbildungsart und förderbarer Personenkreis. Die Anträge können frühestens nach Beginn der Ausbildung gestellt werden, die finanzielle Unterstützung wird nach Ausbildungsende ausbezahlt.

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Kärnten – Bildungsförderung für Arbeitnehmer

Die Bildungsförderung dient zur finanziellen Unterstützung von ArbeitnehmerInnen, freien Dienstnehmern und WiedereinsteigerInnen, die sich beruflich bei einem vom Land Kärnten anerkannten Bildungsträger weiterbilden. Eine nachhaltige berufliche Nutzung ist Voraussetzung. Der Antrag kann frühestens mit Beginn der Ausbildung gestellt werden.

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Steuerliche Absetzbarkeit von Bildungskosten

Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen wie Aus- und Fortbildung oder Umschulung sind als „Werbungskosten“ von der Höhe Ihrer steuerlichen Lohnnebenkosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen. Unbedingte Voraussetzung ist also ein beruflicher Zusammenhang.

Absetzbar sind:

  • Kurskosten (Kursbeitrag)
  • Kosten für Unterlagen, Fachliteratur
  • Kosten für „Arbeitsmittel“ (z.B. anteilige PC-Kosten)
  • zusätzliche Fahrtkosten
  • allenfalls Tagesgelder (für die ersten fünf Tage, wenn der Kurs nicht am Wohnort oder Arbeitsort stattfindet)
  • Nächtigungskosten

Die Kosten können bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden, wodurch unselbständig Erwerbstätige einen Teil der Lohsteuer zurückerstattet bekommen und selbständig Erwerbstätige eine Verminderung der zu zahlenden Einkommenssteuer erhalten. 

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SWF – Sozial- und Weiterbildungsfonds für Zeitarbeitskräfte

Aufgabe des Sozial- und Weiterbildungsfonds ist es, Zeitarbeitskräfte (Arbeiterinnen und Arbeiter sowie ab 01.01.2017 auch Angestellte) gewerblicher Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen sowohl während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses zu fördern als auch im Fall von Arbeitslosigkeit zu unterstützen.

Ziele dieser Unterstützung sind:

  • Zusatzqualifizierung und damit Verbesserung der Einsatzfähigkeiten
  • Kontinuierliche Arbeitsverhältnisse
  • Vermeidung von Arbeitslosigkeit
  • Linderung finanzieller Not bei eintretender Arbeitslosigkeit

Folgende Leistungen erbringt der Sozial- und Weiterbildungsfonds:

  • Direkte Unterstützung von Zeitarbeitskräften, die Bildungsmaßnahmen absolvieren
  • Unterstützung von Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen, die Zeitarbeitskräfte zusätzlich qualifizieren bzw. in Beschäftigung halten (Überbrückungsgeld, Einarbeitungsbeihilfe)
  • Arbeitslosenunterstützung für arbeitslos gewordene Zeitarbeitskräfte von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassungs-Unternehmen

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