Es traten sehr kurzfristig neue Bestimmungen in Bezug auf die Bildungskarenz in Kraft.
Das AMS sieht laut eigenen Angaben nun vor, dass Bildungskarenzteilnehmer/innen bei einem Fernstudium ab sofort 4 bzw. 5 Stunden Live-Unterricht pro Woche nachweisen müssen, um das Weiterbildungsgeld weiterhin ordnungsgemäß beziehen zu können. Als Bildungskarenzteilnehmer/in sind Sie verpflichtet, den vorgegebenen Anforderungen des AMS nachzukommen, und wir als Bildungsanbieter haben schnellstmöglich reagiert, um Sie bei der Erfüllung dieser neuen Anforderungen zu unterstützen.
Bildungskarenz – Diplompräsenzlehrgang kombiniert mit dem Vital-Plus-Paket
Es ist nun verpflichtend, dass Sie in der Zeit, wo Sie die Seminare der Vital-PLUS-Reihe absolvieren, 1 x wöchentlich MONTAGS für 4 (bei 16 WST) bzw. 5 Stunden (bei 20 WST) an einem ZOOM-Online-Live-Unterricht in der Zeit von 8:00 – 12:15 bzw. 13:15 teilnehmen. Diese Teilnahme ist verpflichtend.
Vital-Plus-Paket nun online buchbar!
Unser Vital-Plus-Paket zum optimalen Gestalten von Bildungskarenzzeiten ist nun auch online verfügbar. Die Kosten belaufen sich auf Euro 650,00 und inkludieren auch den seminaristischen Präsenzanteil von 25 % der Wochenstunden im ZOOM-Online-Klassenzimmer. Besuchen Sie unsere Website und informieren Sie sich.
Änderungen bei den Bestätigungen
Im Zuge der neuen Richtlinien haben sich auch die Bildungskarenzbestätigungen geändert. Wenn Ihr Interesse an einer Bildungskarenz nach wie vor besteht und Ihre Bildungskarenz noch nicht bestätigt oder abgelehnt wurde, fordern Sie bitte eine auf die Änderungen abgestimmte Bestätigung bei uns an. Gerne schicken wir Ihnen diese per Email zu.
Die neuen Richtlinien gelten auch für die Bildungsteilzeit.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.