Die Kosmetikerin bzw. der Kosmetologe ist im Bereich der ästhetischen Hautpflege, -behandlung und -beratung tätig. Ziel der beruflichen Tätigkeit ist die Erhaltung, Verbesserung und Pflege des äußeren Erscheinungsbildes, insbesondere der Haut, unter Berücksichtigung kosmetischer, hygienischer und gesundheitlicher Aspekte.
Kosmetiker/innen arbeiten eigenverantwortlich im Rahmen der gewerberechtlichen Bestimmungen in Österreich und sind in Kosmetikinstituten, Wellness- und Spa-Betrieben, dermatologischen Praxen, Hotels, Parfümerien oder selbstständig tätig.
Aufgaben und Tätigkeitsbereiche
- Durchführung kosmetischer Gesichts- und Körperbehandlungen
- Analyse von Hauttyp und Hautzustand
- Reinigung, Pflege und Regeneration der Haut
- Anwendung kosmetischer Präparate, Masken und Packungen
- Manuelle Gesichts- und Körperbehandlungen
- Apparative Kosmetik im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
- Haarentfernung (z. B. Wachs, Zuckerpaste)
- Pflege und Gestaltung von Augenbrauen und Wimpern
- Make-up-Beratung und -Anwendung
- Maniküre und kosmetische Hand- und Fußpflege (ohne medizinische Fußpflege)
- Fachkundige Beratung zu Hautpflege, Produkten und Behandlungsplänen
- Verkauf kosmetischer Produkte
- Einhaltung von Hygiene-, Sicherheits- und Qualitätsstandards
- Dokumentation von Behandlungen und Kundenberatung
Abgrenzung der Tätigkeit
Die Tätigkeit der Kosmetikerin / des Kosmetologen ist nicht medizinisch.
Nicht zum Aufgabenbereich gehören:
- Diagnosestellung oder Behandlung von Hautkrankheiten
- Medizinische oder therapeutische Eingriffe
- Tätigkeiten, die Ärzt:innen oder medizinischen Gesundheitsberufen vorbehalten sind
Bei auffälligen Hautveränderungen erfolgt eine Weiterempfehlung an Fachärzt:innen (Dermatologie).
Fachliche und persönliche Kompetenzen
- Fundierte Kenntnisse der Hautkunde (Dermatologie im kosmetischen Kontext)
- Kenntnisse über kosmetische Wirkstoffe und Produkte
- Hygienebewusstsein und Verantwortungsgefühl
- Handwerkliches Geschick und präzises Arbeiten
- Kunden- und Serviceorientierung
- Kommunikations- und Beratungskompetenz
- Ästhetisches Gespür und Einfühlungsvermögen
- Bereitschaft zur fachlichen Weiterbildung
Ausbildung und rechtlicher Rahmen in Österreich
Die Ausbildung zur Kosmetikerin / zum Kosmetologen erfolgt in Österreich im Rahmen:
- einer Lehrlingsausbildung
- einer schulischen Ausbildung
- oder einer gewerblichen Ausbildung mit Lehrabschlussprüfung.
Die Berufsausübung unterliegt den gewerberechtlichen Bestimmungen der Gewerbeordnung (reglementiertes Gewerbe „Kosmetik (Schönheitspflege)“).
Arbeitsfelder
- Kosmetikinstitute und Beauty-Studios
- Wellness-, Spa- und Hotelbetriebe
- Dermatologische Ordinationen (nicht-medizinische Tätigkeiten)
- Parfümerien und Kosmetikfachhandel
- Selbstständige Tätigkeit