Selbständige/r Personenbetreuer/in - Human Assistant
- Kombinierte Abhaltungsform ONLINE & PRÄSENZ! - (Bis auf 4 Tage finden alle Unterrichtseinheiten live im Zoom-Online-Klassenzimmer statt.)
Der Fachkräftemangel in der Pflege ist ein seit Jahren bekanntes Problem, dessen Bedeutung künftig aufgrund der demografischen Entwicklung noch weiter zunehmen wird. Die optimale Betreuung hilfebedürftiger Menschen, die ihr Leben in der vertrauten Umgebung führen wollen, ist groß. Eine enorme Herausforderung der heutigen Zeit, die eine Zusammenarbeit unterschiedlicher Professionisten aus Medizin, Pflege und Betreuung verlangt.
An diesem Punkt setzt die qualifizierte Betreuungsdienstleistung von Human Assistance, also selbständiger Personenbetreuer/-innen an. Denn immer seltener sind Angehörige in der Lage, diese Leistungen zu erbringen. Die Arbeit ist sehr flexibel und maßgeschneidert (von 1 bis 24 Stunden) und orientiert sich ganz an den Bedürfnissen der zu Betreuenden!
Im Mittelpunkt unseres Lehrgangs steht das Erlernen von Fähigkeiten zur Betreuung von Menschen mit verschiedensten Bedürfnissen. Diese Menschen sollen bei der Alltagsbewältigung unterstützt und angeleitet werden, sodass trotzdem ein Leben mit höchstmöglicher Qualität möglich ist und soziale Kontakte genutzt werden können, sowie das familiäre Umfeld entlastet wird. Der/die Human Assistant erlebt im Umgang mit hilfsbedürftigen Menschen die Zufriedenheit, die Lebenssituation eines anderen Menschen nachhaltig verbessern zu können.
Eine erfüllende und abwechslungsreiche Tätigkeit
Der Aufgabenbereich ist umfassend und beinhaltet Unterstützung bei der Lebensführung und bei haushaltsnahen Dienstleistungen. Sie kümmern sich um organisatorische Belange, leisten Gesellschaft, führen Konversationen, begleiten bei unterschiedlichsten Aktivitäten und bei Besuchen oder zu Veranstaltungen. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag, um Menschen vor Vereinsamung und Isolation zu bewahren und ihnen die Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte zu ermöglichen. Eine klare Abgrenzung gibt es zu den pflegerischen Tätigkeiten.
Ausbildungsziele und Tätigkeitsfelder
Laut § 159 GewO umfasst der Aufgabenbereich der selbständigen Personenbetreuung folgende Bereiche:
Betreuungstätigkeiten:
- Haushaltsnahe Dienstleistungen: Zubereiten von Mahlzeiten, Erledigung von Einkäufen und Botengängen, Reinigungstätigkeiten, Hausarbeiten, ...
- Unterstützung bei der Lebensführung und im Alltag: Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen sowie bei der Gestaltung des Tagesablaufs, ...
- Kommunikation, Unterstützung bei der Freizeitgestaltung, Förderung gesellschaftlicher Kontakte, ....
- Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über die betreute Person getätigte Ausgaben
- Praktische Vorbereitung der betreuungsbdürftigen Person auf einen Ortswechsel
- Rechtliche Rahmenbedingungen der beruflichen Tätigkeit
Abgrenzung zu pflegerischen Tätigkeiten!
Folgende pflegerische Tätigkeiten (§ 3b GuKG) dürfen Personenbetreuer/-innen ohne Aufsicht durchführen, solange keine medizinischen Gründe vorliegen, die eine Delegation durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege notwendig machen:
- Unterstützung bei der oralen Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Arzneimittelaufnahme
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Unterstützung bei An- und Auskleiden
- Unterstützung bei der Benützung von Toilette oder Leibstuhl einschließlich Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten
- Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen, Gehen sowie beim Transfer
Der Lehrgang richtet sich an Personen, die...
- einen Betreuungsberuf auf selbständiger Basis ausüben möchten.
- Freude am Umgang mit hilfe- und pflegebedürftigen Menschen haben.
- sozial kompetent sind und über hohes Maß an Einfühlungsvermögen verfügen.
- sich neu beruflich orientieren wollen.
- ihr bisheriges berufliches Tätigkeitsfeld erweitern möchten.
- bereits in ihrer bisherigen Tätigkeit Menschen begleiten und eine Formalqualifikation erwerben möchten.